VR-Anlagekonto

Liquidität parken, mit unserem VR-Anlagekonto

Wenn Sie Ihr Geld kurzfristig und ohne Risiko parken möchten, ist das VR-Anlagekonto genau richtig für Sie.

Ihre Vorteile des VR-Anlagekonto

  • keine feste Laufzeit
  • Kündigungsfrist beträgt 33 Tage für Teilbeträge und/ oder Gesamtbetrag
  • kein Mindestanlagebetrag
  • kein Höchstbetrag
  • jederzeit Zuzahlungen möglich
  • variabler Zinssatz
  • Verfügungen erfolgen zum Kündigungstermin ausschließlich auf ein Referenzkonto bei der Volksbank Niederrhein eG
  • Zinsabrechnung jeweils zum Quartalsende

 

Häufige Fragen zum Anlagekonto

Was passiert, wenn ich mein Geld vor Ablauf der 33 Tage benötige?

Wenn Sie sich für die Anlage auf dem VR-Anlagekonto entscheiden, können Sie den gewünschten Betrag während der Laufzeit nicht verfügen. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Nach den 33 Tagen wird es auf ein Referenzkonto ausgezahlt.

Wie kündige ich mein VR-Anlagekonto?

Sie haben die Möglichkeit, das VR-Anlagekonto ganz einfach in Ihrem persönlichem Online-Banking-Bereich unter "Service" - VR-Anlagekonto kündigen" zu erledigen oder selbstverständlich in Ihrer Geschäftsstelle und bei Ihrem Berater.

Wann werden die Zinsen berechnet?

Die Zinsen werden zum Ende eines Quartals berechnet.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 801 Euro bei Ledigen und 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Niederrhein eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Niederrhein eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.