1 Der Fonds bewirbt ökologische und/oder soziale Merkmale im Rahmen der Anlagestrategie im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung). Weitere Informationen zu den ökologischen und/oder sozialen Merkmalen des Fonds sind im Anhang „Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“ enthalten und können auf der Webseite der Union Investment (www.union-investment.de) unter der entsprechenden Rubrik abgerufen werden.
2 Dabei wird angestrebt, dass das Schwankungsverhalten des Anteilwertes weitgehend unabhängig von der Entwicklung des Schwankungsverhaltens einzelner Anlageklassen ist und der Fonds insgesamt defensiver ausgerichtet wird. Die langfristige Schwankungsbreite des Fonds orientiert sich dabei am durchschnittlichen Schwankungsverhalten eines defensiven Mischportfolios, welches aus ca. 30 Prozent Aktien und 70 Prozent Renten zusammengesetzt ist. Die tatsächliche Fondszusammensetzung bemisst sich dabei am jeweils geschätzten Schwankungsverhalten der einzelnen eingesetzten Anlageklassen, wobei die Aktiengewichtung in der Regel zwischen 5 und 45 Prozent beträgt. Das Fondsmanagement trifft dabei auf Basis aktueller Kapitalmarkteinschätzungen aktive Anlageentscheidungen.
3 Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich das Investmentvermögen nicht an den Ausschlusskriterien gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 orientiert.
4 Diese Analyse umfasst u. a. den Investmentprozess und die für die Verwaltung eines Investmentvermögens verantwortliche Verwaltungsgesellschaft. Darüber hinaus erfolgt innerhalb der qualitativen Analyse eine systematische Analyse. Diese erfolgt auf Basis der ESG-Kennzahlen externer Anbieter, um ein umfassendes Bild des Nachhaltigkeitsprofils des Investmentvermögens zu erhalten.
5 Basis der Ermittlungen: Daten verschiedener Anbieter und Recherchen von Stimmrechtsberatern.
6 Weitere Informationen zu der Auswahl der Vermögensgegenstände des PrivatFonds: ESG im Rahmen eines „Best-in-Class“-Ansatzes sind im Anhang „Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“ enthalten und können auf der Webseite der Union Investment (www.union-investment.de) unter der entsprechenden Rubrik abgerufen werden.
7 Auf Basis einer systemischen Analyse
8 Im Gegensatz zur Analyse im Rahmen des „Best-in-Class“-Ansatzes beziehen sich diese Kriterien nicht auf das Verhalten der Unternehmen in der Vergangenheit oder der Gegenwart, sondern auf ihr Verhalten in der Zukunft.
9 Weitere Informationen zum Transformations-Ansatz des PrivatFonds: ESG sind im Anhang „Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“ enthalten und können auf der Webseite der Union Investment (www.union-investment.de) unter der entsprechenden Rubrik abgerufen werden.
10 Nachhaltig im Sinne der Anlagestrategie