Nachhaltig Energiesparen und dabei die Umwelt schonen.
Änderungen zur Solarförderung ab dem 01.01.2027
Zum 1. Januar 2027 sind in Deutschland voraussichtlich erhebliche Änderungen bei der Förderung neuer Photovoltaikanlagen geplant. Allerdings gilt: Die Reform ist derzeit noch nicht endgültig beschlossen und befindet sich im Gesetzgebungsverfahren.
Die wichtigsten geplanten Änderungen für Sie im Überblick:
- Keine feste Einspeisevergütung mehr für neue PV-Anlagen bis 25 kWp. Betreiber sollen ihren überschüssigen Strom künftig selbst vermarkten (Direktvermarktung), anstatt eine staatlich garantierte Vergütung zu erhalten.
- Übergangsregelung bis 2029: Nach dem aktuellen Entwurf soll es für sehr kleine Neuanlagen eine befristete Übergangszahlung geben, da die Infrastruktur für die Direktvermarktung kleiner Anlagen noch nicht flächendeckend vorhanden ist.
- Eigenverbrauch wird noch wichtiger. Die Wirtschaftlichkeit neuer Anlagen soll künftig stärker davon abhängen, möglichst viel des erzeugten Stroms selbst zu verbrauchen – idealerweise mit Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Elektroauto.
- Bestandsschutz: Für Photovoltaikanlagen, die vor dem 1. Januar 2027 nach den derzeit geltenden EEG-Regeln in Betrieb genommen werden, soll die zugesagte Einspeisevergütung für die gesamte Förderlaufzeit (20 Jahre) erhalten bleiben.
Was bedeutet das für Hausbesitzer?
Wenn Sie ohnehin eine Photovoltaikanlage planen, kann eine Inbetriebnahme noch vor dem 1. Januar 2027 finanziell attraktiv sein, da Sie sich nach aktuellem Stand die heute geltenden Förderbedingungen sichern können. Für Anlagen ab 2027 wird voraussichtlich der Eigenverbrauch und ein Batteriespeicher deutlich stärker im Mittelpunkt stehen.
Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung zu diesem Thema wünschen, steht Ihnen unser Team der Baufinanzierung jederzeit zur Seite.
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