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Kredit zum sanieren

Energiesparkredit

Nachhaltig Energiesparen und dabei die Umwelt schonen.

Änderungen zur Solarförderung ab dem 01.01.2027 

 

Grafik Energiesparkredit

Zum 1. Januar 2027 sind in Deutschland voraussichtlich erhebliche Änderungen bei der Förderung neuer Photovoltaikanlagen geplant. Allerdings gilt: Die Reform ist derzeit noch nicht endgültig beschlossen und befindet sich im Gesetzgebungsverfahren. 

Die wichtigsten geplanten Änderungen für Sie im Überblick:

  • Keine feste Einspeisevergütung mehr für neue PV-Anlagen bis 25 kWp. Betreiber sollen ihren überschüssigen Strom künftig selbst vermarkten (Direktvermarktung), anstatt eine staatlich garantierte Vergütung zu erhalten. 
  • Übergangsregelung bis 2029: Nach dem aktuellen Entwurf soll es für sehr kleine Neuanlagen eine befristete Übergangszahlung geben, da die Infrastruktur für die Direktvermarktung kleiner Anlagen noch nicht flächendeckend vorhanden ist. 
  • Eigenverbrauch wird noch wichtiger. Die Wirtschaftlichkeit neuer Anlagen soll künftig stärker davon abhängen, möglichst viel des erzeugten Stroms selbst zu verbrauchen – idealerweise mit Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Elektroauto. 
  • Bestandsschutz: Für Photovoltaikanlagen, die vor dem 1. Januar 2027 nach den derzeit geltenden EEG-Regeln in Betrieb genommen werden, soll die zugesagte Einspeisevergütung für die gesamte Förderlaufzeit (20 Jahre) erhalten bleiben. 

 

Was bedeutet das für Hausbesitzer?

Wenn Sie ohnehin eine Photovoltaikanlage planen, kann eine Inbetriebnahme noch vor dem 1. Januar 2027 finanziell attraktiv sein, da Sie sich nach aktuellem Stand die heute geltenden Förderbedingungen sichern können. Für Anlagen ab 2027 wird voraussichtlich der Eigenverbrauch und ein Batteriespeicher deutlich stärker im Mittelpunkt stehen. 

 

Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung zu diesem Thema wünschen, steht Ihnen unser Team der Baufinanzierung jederzeit zur Seite. 

Solardach

Sie träumen von einer neuen Solaranlage auf dem Dach, einer Erneuerung von Fenstern oder einem Einbau einer effizienteren Heizung?

Mit unserem Energiesparkredit setzen wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Träume in die Tat um und unterstützen Sie bei Ihren Vorhaben mit einer schnellen Abwicklung und besonders günstigen Konditionen.

Die Energiewende ist spätestens seit dem Winter 2022/23 mit voller Wucht bei Immobilienbesitzern angekommen. Insbesondere die Verknappung fossiler Brennstoffe sorgt für immer höher werdende Ausgaben. Die Lösung: Energetische Sanierung! Sie senkt den Energieverbrauch, schont damit den persönlichen Geldbeutel und schützt gleichzeitig die Umwelt.

Nachhaltigkeit ist einer unserer Werte als Genossenschaftsbank. Um saubere Energien zu fördern und die nachhaltige Transformation in der Region zu unterstützen ist daher der Energiesparkredit gegenüber den üblichen Konditionen subventioniert.

Der Energiesparkredit im Überblick

Ratenkredit nach Ihren Wünschen

Ihre Volksbank Niederrhein eG passt den Energiesparkredit Ihrer persönlichen Lebenssituation, Ihren Zielen und Wünschen an. Bedarfsgerechte Monatsraten und eine fest vereinbarte Laufzeit machen die Rückzahlung für Sie jederzeit transparent und planbar.

Ihre Vorteile mit einem Energiesparkredit

  • Individuelle Finanzierungsberatung, passend zu Ihren Bedürfnissen
  • Sofortige Verfügbarkeit Ihres Energiesparkredit nach Bewilligung
  • Planungssicherheit dank fester Laufzeit
  • Ratendarlehen mit gleich bleibenden Raten
  • Zinssicherheit über die gesamte Laufzeit
  • kombinierbar mit staatlichen Förderungen

Wichtig zu wissen

  • Ein Eigentumsnachweis der Immobilie ist vorzulegen
  • Ein Angebot des Fachhandwerkers ist vorzulegen
  • Bei bis zu 10 Jahren Laufzeit liegt der Sollzinssatz bei 4,40 % p.a., effektiv 4,49 %
  • Bei 10-15 Jahren Laufzeit liegt der Sollzinssatz bei 5,36 % p.a., effektiv 5,49 %

Wärmepumpe Garten

Verwendungsmöglichkeiten

Folgende Maßnahmen werden im Rahmen des Energiesparkredits unterstützt

Nutzung erneuerbarer Energien

  • PV-Anlage
  • Batteriespeicher
  • Solarthermieanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage (z.B. Erdwärme, Wärmepumpe)
  • E-Auto (Ausnahme: maximale Kreditlaufzeit 7 Jahre)

CO2 Reduzierung

  • Wärmedämmung
  • Erneuerung der Fenster / Außentüren

Selbstverpflichtung zu Restkreditversicherungen

Sicherheit für Sie als Kreditnehmer

Sichern Sie sich und nahestehende Personen gegen die finanziellen Folgen von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder dem Todesfall ab. So setzen Sie Ihre Pläne und Vorhaben ohne Sorgen über derartige Risikofälle um. Die Volksbank Niederrhein eG erstellt Ihnen gern ein Kreditangebot mit einer Restkreditversicherung, um einer möglichen Überschuldung bei Eintritt solcher unerwarteten Ereignisse vorzubeugen.

 

Selbstverpflichtung unseres Hauses

Die Restkreditversicherung ist eine freiwillige Ergänzung Ihres Kreditvertrages. Ihr Abschluss ist demnach nicht erforderlich, um einen Kredit zu erhalten. Darauf weisen wir unsere Kunden auch im Rahmen der persönlichen Beratung und der Beratungsdokumentation ausdrücklich hin.

Ihre Volksbank Niederrhein eG hat sich der Selbstverpflichtung zu Restkreditversicherungen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) angeschlossen und verpflichtet sich zu einem weiteren Ausbau der Transparenz gegenüber Ihnen als unseren Kunden. Im Rahmen einer bedarfsgerechten Beratung ermitteln wir mit Ihnen zusammen Ihren individuellen Versicherungsschutz. Bereits im Angebot weisen wir Sie in übersichtlicher Form auf die Höhe der Versicherungsprämie hin. Sollten Sie sich für eine Mitfinanzierung der Versicherungsprämie entscheiden, dann informieren wir Sie über die monatliche Kreditrate sowohl mit als auch ohne den Beitrag für die freiwillige Restkreditversicherung. Dies ermöglicht Ihnen einen besseren Überblick über Ihre künftigen finanziellen Verpflichtungen.

Weitere Informationen zur DK-Selbstverpflichtung zu Restkreditversicherungen finden Sie hier: