Seit 2009 gilt die Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge. Dabei werden über Ihren Freistellungsauftrag hinausgehende Kapitaleinkünfte und Veräußerungsgewinne mit 25 Prozent Kapitalertragssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer belastet und an das Finanzamt abgeführt.
Abgeltungssteuer
Antrag auf Einbehaltung der Kirchensteuer
Automatischer Einbehalt der Kirchensteuer ab 2015
Ab dem 1. Januar 2015 wird Kirchensteuer auf abgeltungsteuerpflichtige Kapitalerträge (z. B. Zinsen) grundsätzlich automatisch einbehalten und an die Religionsgemeinschaften abgeführt, die Kirchensteuer erheben.
Abfrage der Kirchensteuerabzugsmerkmale beim Bundeszentralamt für Steuern
Zur Vorbereitung des Kirchensteuerabzugs sind wir gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihr sogenanntes „Kirchensteuerabzugsmerkmal“ (KiStAM) abzufragen, erstmalig zwischen dem 1. September und 31. Oktober 2014. Das KiStAM nennt Ihre Zugehörigkeit zu einer Kirchengemeinschaft und den Kirchensteuersatz.
Widerspruchsmöglichkeit beim Bundeszentralamt für Steuern
Sofern Sie die Kirchensteuer nicht von uns, sondern von dem für Sie zuständigen Finanzamt erheben lassen möchten, können Sie der Übermittlung Ihres KiStAM widersprechen (Sperrvermerk). Die Sperrvermerkserklärung müssen Sie bis spätestens 30. Juni 2014 auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beim BZSt einreichen (§ 51a Abs. 2c, 2e Einkommensteuergesetz). Der Vordruck steht auf der folgenden Internetseite unter dem Stichwort "Kirchensteuer" bereit.
Nachdem Sie die Erklärung abgegeben haben, sperrt das BZSt bis zu Ihrem Widerruf die Übermittlung Ihres KISTAM für den aktuellen und alle folgenden Abfragezeiträume (jeweils 1. September bis 31. Oktober). Wir werden daraufhin keine Kirchensteuer für Sie abführen. Sofern Sie kirchensteuerpflichtig sind, erfolgt im Fall eines Sperrvermerks allerdings eine Kontrollmeldung an das für Sie zuständige Wohnsitzfinanzamt. Das Finanzamt ist gesetzlich gehalten, Sie wegen Ihrer Sperre zur Abgabe einer Kirchensteuererklärung aufzufordern.