KfW BEG Zusatzkredit für Einzelmaßnahmen - Wohngebäude (358/359)

Alles Wesentliche auf einen Blick

  Sanieren   Darlehen
  bundesweit
  bis zu 120.000 Euro

Haben Sie den KfW-Zuschuss "Heizungsförderung für Privatpersonen" oder den BAFA-Zuschuss "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" beantragt? Dann können Sie Ihren Finanzierungsbedarf für die geförderten Vorhaben mit dem zinsgünstigen Ergänzungskredit abdecken.
 

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch einer Heizung, die mit fossilen Brennstoffen betrieben wird (z.B. Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung), gegen eine moderne Heizung auf Basis erneuerbarer Energien. Ebenso können Sie den Kredit beantragen, wenn Sie andere energetische Einzelmaßnahmen wie Fassadendämmung oder energetische Dachsanierung durchführen.

Wichtige Voraussetzung: Um den Kredit zu beantragen, muss Ihnen bereits ein Zuschuss aus den Programmen KfW BEG Heizungsförderung für Privatpersonen (458) oder BAFA Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen zugesagt worden sein.

Wer wird gefördert?

Alle Investoren, die energetische Einzelmaßnahmen oder einen Heizungstausch an Wohnimmobilien vornehmen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.

Gut zu wissen

Privatpersonen, die geförderte Maßnahmen an ihrem selbstgenutzten Wohneigentum durchführen, können eine besondere Zinsvergünstigung erhalten, sofern das zu versteuernde Haushaltseinkommen 90.000 Euro nicht übersteigt. Dieses Darlehen kann genutzt werden, um den Zuschuss vorzufinanzieren, da dieser erst nach Abschluss des Vorhabens ausgezahlt wird. Sobald der Zuschuss auf Ihrem Konto eingeht, kann er zur Sondertilgung des Ergänzungskredits verwendet werden. Sondertilgungen sind jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Wie sind die weiteren Schritte?

1. Zuschuss beantragen

Zunächst müssen Ihnen eine Zusage für einen Zuschuss aus den Programmen "BEG Heizungsförderung für Privatpersonen" oder "BAFA Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" vorliegen. Erst dann können Sie den ergänzenden Kredit beantragen.

2. Förderkredit beantragen

Der Antrag auf den Kredit muss bei Ihrer Bank gestellt werden. Die Bank stellt nach Prüfung und positiver Kreditentscheidung dann in Ihrem Namen den Antrag bei der KfW.

3. Kreditvertrag

Sie schließen den Darlehensvertrag mit Ihrer Bank ab. Ihre Bank bleibt auch bezüglich des Förderkredits Ihr direkter Ansprechpartner.