So funktioniert unsere Volksbank Niederrhein Solidarstiftung

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten an unserer Stiftungsidee mitzuwirken. Wir zeigen Ihnen welche Möglichkeiten Sie haben.

Die Volksbank Niederrhein Solidarstiftung

Eigene Darstellung: Verschiedene Möglichkeiten zur Mitwirkung an der Volksbank Niederrhein Solidarstiftung.

Die Spende

Die einfachste Möglichkeit ist eine normale Spende, deren Höhe Sie selbst bestimmen können. Mit der Spende wird dann zukünftig direkt die ausschließlich gemeinnützige Tätigkeit der Volksbank Niederrhein Solidarstiftung unterstützt.  

Ihre Vorteile bei einer Spende:

  • unmittelbare Weiterleitung an Stiftungszweck(e)
  • attraktive steuerliche Rahmenbedingungen
  • Zuwendungsbestätigung wird zugesandt

Die Zustiftung

Bei einer Zustiftung bleibt das eigene eingebrachte Vermögen im Gegensatz zur Spende erhalten und Sie stärken damit die Kapitalbasis unserer Stiftung. Nur die mit dem Vermögen erwirtschafteten Erträge kommen den Stiftungszwecken zugute.

Ihre Vorteile bei der Zustiftung zur Volksbank Niederrhein Solidarstiftung:  

  • unkomplizierte Abwicklung
  • günstige Kostenstruktur
  • attraktive steuerliche Rahmenbedingungen
  • Zuwendungsbestätigung wird zugesandt

Der Stiftungsfonds

Unter dem Dach der Volksbank Niederrhein Solidarstiftung können Sie schon mit relativ kleinen Beträgen einen eigenen Stiftungsfonds gründen. In diesem Fall bestimmen Sie selbst den Verwendungszweck und der Stiftungsfonds trägt Ihren Namen und Sie erhalten eine persönliche Stiftungsurkunde.

Ihre Vorteile bei der zweckgebundenen Zustiftung in eigenen Stiftungsfonds:
 
  • Erhalt des eigenen Vermögens und des eigenen Namens
  • Verstetigung des gemeinnützigen Engagements
  • Stifter haben die Volksbank Niederrhein eG als langjährigen Partner und vertrauenswürdigen Stifter an Ihrer Seite
  • standardisierter, schneller und unbürokratischer Zugang zum stifterischen Engagement
  • individuelle Zwecksetzung, die jederzeit geändert werden kann
  • Stifter erhalten regelmäßig alle wesentlichen Informationen zu ihrem Stiftungsfonds (Jahresabschluss, Steuerunterlagen etc.)
  • Möglichkeit der Gestaltung als sog. "Verbrauchsstiftung" ist gegeben
  • einfache Erbeinsetzung des eigenen Stiftungsfonds und damit elegante Alternative / Ergänzung im Bereich der Nachlassregelung
  • attraktive steuerliche Rahmenbedingungen zu Lebzeiten und bei der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer